Angaben für Deutschland / die EUFür verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:
Tabakwaren |
Richtmengen innerhalb der EU |
Zigaretten |
800 Stück |
Zigarillos |
400 Stück |
Zigarren |
200 Stück |
Rauchtabak |
1 Kilogramm |
Alkoholische Getränke |
Richtmengen innerhalb der EU |
Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
|
10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) |
20 Liter |
Schaumwein |
60 Liter |
Bier |
110 Liter |
Gleiches gilt für Gegenstände zum persönlichen Gebrauch (z.B. Kleidung, Radio) sowie zur Einreise benutzte Fahrzeuge. Diese müssen jedoch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland sind die deutschen Zollvorschriften zu beachten. Das es ab und an Änderungen gibt, übernehme ich keine Gewähr für diese Angaben |